Der Gestaltungswille in Architektur, Stadtplanung und Stadtentwicklung
Architektur und Stadtentwicklung ist immer ein bestimmender Eingriff in die Lebensverhältnisse der Menschen. Die mit dem Prozess von Stadtplanung und Stadtentwicklung Beschäftigten müssen sich dieser Verantwortung bewusst sein. Entscheidungen müssen getroffen werden, die unumkehrbar für Jahrzehnte bestehen. Es ist ein entscheidender Schritt die Rahmenbedingungen soweit zu beeinflussen und zu erweitern, dass Gestaltungsfreiräume entstehen und somit neue Lösungen realisiert werden können.
Neue Konzepte erfordern einen Raum, der Kreativität erlaubt.
Politischer Gestaltungswille
Die kommunale Verwaltung ist gefordert, im Interesse der Gemeinschaft ihre Bereitschaft zu zeigen und konventionelle Planungsansätze zu verändern. So müssen für eine nachhaltige, moderne und sozial angemessene Stadtplanung zum Beispiel Bebauungsplanänderungen aktiv vorgenommen werden, um Nutzungskombinationen zu ermöglichen. Ebenso muss der politische Wille bestehen, grundsätzlich die Bebauung an bestimmten Orten mit Sonderbauformen zu ermöglichen.
Ästhetische Gestalt
Der Lebensort kann nur zum persönlichen Lebensraum werden, wenn eine Identifikation durch architektonische Gestaltung ermöglicht wird. Dies gilt nicht nur für den privaten Bereich, sondern auch für Geschäftsgebäude oder die Kommune, die beispielsweise ein neues Rathaus bekommt und sich darüber identifiziert. Anteil- und Inbesitznahme sind die wichtigsten Kriterien für eine erfolgreiche Umsetzung und fördern die Schaffung von bleibenden Werten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Neue Erkenntnisse im nachhaltigen Bauen, insbesondere vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft und neuen Ansprüchen an integratives und behindertengerechtes Wohnen, stellen die Architektur sowie Stadtplanung und Stadtentwicklung vor neue Aufgaben. Dies führt dazu, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen neu interpretiert werden oder den neuen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Dieser Dialog findet immer am konkreten Fall statt. Ein Beispiel ist, dass in herkömmlichen Pflegeheimen die Küche von den Bewohnern nicht betreten werden darf. Zusammen mit den politischen Instanzen, wurde eine Lösung gefunden, die den Bewohnern erlaubt, in kleinen Gemeinschaften Wohnküchen einzurichten.